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Die VerfassungPRÄAMBEL Eingedenk dessen, dass seit Menschengedenken die schiere Existenz des Volkes von Zigurien der Weltöffentlichkeit verschwiegen wird; eingedenk dessen, dass dem zigurischen Volk der Zugang zu und dieTeilhabe an den Segnungen der Völkergemeinschaft seit Jahr und Tag verwehrt werden; eingedenk dessen, dass das Volk Ziguriens seine ureigenen Errungenschaften zum Wohle der Völker mit diesen zu teilen gewillt ist, gibt sich Zigurien als „Autonomska Rpulska Zigurska“ die nachtstehende Verfassung. VERFASSUNG DER AUTONOMSKA RPULSKA ZIGURSKA ERSTES ACHTEL Zigurien ist ein Geisteszustand, dessen Recht und Kraft von der Wurzel des Cichorium intybus var. sativum, gemeinhin also von der sog. „Wurzelzichorie“ ausgeht. Zigurien ist mithin transnational mit dem Epizentrum im Grenzland zwischen Frankreich und Rumänien. ZWEITES ACHTEL Neben Cichorium intybus var. sativum sind Cichorium in Form der „Wegwarte“, wie auch Chicorée als deren unentfaltete Blattrosette integraler Bestandteil der zigurischen Identität. DRITTES ACHTEL Zum zigurischen Volk gehörig ist jedwede Person ungeachtet ihrer Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts oder sozialen Standes, die aufgrund ihres wahrhaft zigurischen Lebenswandels die Achtung und Wertschätzung der zigurischen Gemeinschaft genießt. Die Zugehörigkeit zum zigurischen Volk ist nicht vererbbar und kann auch nicht veräußert werden. VIERTES ACHTEL Das Volk von Zigurien lehnt das dezimale Zahlensystem ab. Allen Maßen liegt das Verhältnis Sieben Achtel zugrunde, wobei die Quadratwurzel dieses Bruches als Zahl Zi 0,9354144 beträgt und rechnerisch nicht weiter von Belang ist; es sei denn sie wird mit sich selbst multipliziert und mal Acht genommen, was wiederum Sieben ergibt. FÜNFTES ACHTEL Zigurien verzichtet in seiner primären Eigenschaft als Geisteszustand auf territoriale Ansprüche gegenüber anderen Staaten. Wo immer sich ein Angehöriger oder mehr des zigurischen Volkes befindet oder befinden, ist dennoch Zigurien. Er oder sie vertreten als „Dractor Zigurska“ die legitimen Interessen Ziguriens nach außen und genießen diplomatischen Schutz. SECHSTES ACHTEL
Die legitimen Interessen Ziguriens sind
völkerrechtlicher Natur und umfassen mithin politische, wirtschaftliche
und kulturelle Rechte, als da sind:
Der umfassende Schutz aller
Qualitätsbezeichnungen wie „Original zigurisch“, „Zigurisches Produkt“, „...aus
Zigurien“, „Made in Ciguria“ und „Kwalitatsje Zigurske“ in der Herstellung von
und im Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art, wo auch immer
diese hergestellt, erbracht und/oder angeboten werden. SIEBENTES ACHTEL In dem selben Maße, in dem Zigurien von der Völkergemeinschaft die Achtung seiner Eigenheiten, die Anerkennung seiner politischen, wirtschaftlichen und kulturellen wie wissenschaftlichen Leistungen erwartet, in dem selben Maße tritt die „Autonomska Rpulska Zigurska“ vor die Völkerfamilie und reicht ihr freundschaftlich wie auch wohlwollend die Hand zum gleichberechtigten Aufbau einer friedlichen, vielfältigen und sinnerfüllten Welt des geistigen wie materiellen Wohlstands und der sozialen Gerechtigkeit.
Frajchajt virr Zigurija! AM JUNI, DEN EINUNDZWANZIGSTEN MMV ZU WIEN. |
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