![]() |
|
||||
|
HAND
KNOVELING
LEAGUE
™
Gründungsurkunde Weil die Leute
fürderhin nicht ohne die Möglichkeit eines international gültigen Regelwerks
knobeln sollen und weil ein solches Not tut, um weltweit auf einem
einheitlichen Standard sich messen zu können in der hohen Spielkunst
des Knobelns, gründet sich jetzt und hiemit die
Hand
Knoveling League ™
Gegeben zu Wien, Samstag, den 22.
Oktober 2005.
Gezeichnet vom provisorisch-ständigen
Rat: Cpt.
Swoidl E-mail:
Swoidl@zigurija.org
Est.
2005 Das Internationale Regelwerk
1) Geknobelt
im Sinne der HKL wird nur zwischen zwei Gegnern. Diese können nebeneinander
oder sich gegenüber liegen, stehen oder sitzen, solange sie einander in
die Augen sehen können. Spielberechtigt sind alle Personen im Vollbesitz
ihrer geistigen Kräfte, solange sie nicht weniger als wenigstens drei intakte
Finger an wenigstens einer Hand haben. Der Daumen gilt in diesem Sinne
nicht als Finger.
2) Jeder der Gegner hat nur drei Spielvarianten, sog. „Figuren“ zur Auswahl: 2a) Stein: Spieler A zeigt Spieler B die
Faust. 2b) Schere: Spieler A zeigt Spieler B den jeweils gestreckten Zeige- und Mittelfinger, der Ring- und der kleine Finger sind wie in Spielvariante 2a
zum Handballen gekrümmt. Der Daumen wird
abgespreizt oder auch nicht. 2c) Papier: Spieler A zeigt Spieler B die ganze geöffnete Hand, wobei der
Daumen wie in 2b abgespreizt wird oder auch
nicht.
3) Die Gegner zählen gemeinsam bei geschlossenen Fäusten
laut und rhythmisch auf „drei“. Bei „drei“ zeigen
beide ihre Figur ( i.e. „Schere, Stein oder Papier“). Eine
nachträgliche Änderung der Figur ist nicht zulässig.
4) Bei gleichen Figuren wiederholt sich dieser Vorgang
solange, bis ein Sieger ermittelt werden kann.
Sieger ist, wer eine höherwertige Figur als sein Gegner
vorweist; wobei gilt: 4a) „Stein“ schlägt
„Schere“ 4b) „Schere“ schlägt
„Papier“ 4c) „Papier“ schlägt
„Stein“
5) Im Turniermodus der HKL wird mindestens „Best of Three“ gespielt. Derjenige von zwei
Gegnern, der von drei Partien zwei gewinnt, steigt in die nächste Runde auf.
Das Finale eines Turniers wird dreimal „Best of Three“ gespielt. Finalsieger ist, wer
also wenigstens zwei Durchgänge oder „Sätze“ gewinnt.
6) Im Turniermodus der HKL werden Gegner zugelost.
7) Wird im Sinne der HKL gespielt, bedarf es eines
Unparteiischen, der mit den Regeln der HKL vertraut ist; der Unparteiische
darf: 7a) mit keinem der Spieler verwandt oder
verschwägert sein. 7b) mit keinem der Spieler in einem
Schuldner- oder Gläubigerverhältnis stehen.
8) Wird der Unparteiische von beiden Gegnern abgelehnt,
ist er unwiderruflich seines Amtes enthoben. Die Spieler selbst haben für
Ersatz zu sorgen und dies im Spielbericht zu vermerken. Kiebitze sind als
Unparteiische nicht erlaubt.
9) Wird ein Turnier im Sinne der HKL gespielt, hat die
Turnierleitung Sorge zu tragen: 9a) Für die Einhaltung der Spielregeln. 9b) Für die Auslosung der jeweiligen Gegner 9c) Für die Zuteilung der Unparteiischen 9d) Für den Spielbericht
10) Der Spielbericht listet alle Teilnehmer, die
Gruppenaufteilung, die jeweiligen Sieger und den weiteren Spielverlauf auf;
weiters etwaige Ablehnungen von Unparteiischen laut Abs. 8).
11) Bei allfälligen Unklarheiten entscheidet der ständige Rat der HKL. Seine Entscheidungen stellen Tatsachenentscheidungen dar. |
||||