© 2005-08 by Pezl & Swoidl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HAND KNOVELING LEAGUE

Gründungsurkunde

 

Weil die Leute fürderhin nicht ohne die Möglichkeit eines international gültigen Regelwerks knobeln sollen und weil ein  solches Not tut, um weltweit auf einem einheitlichen Standard sich messen zu können in der hohen Spielkunst des  Knobelns, gründet sich jetzt und hiemit die

 

Hand Knoveling League ™

Gegeben zu Wien, Samstag, den 22. Oktober 2005.

Gezeichnet vom provisorisch-ständigen Rat:

Cpt. Swoidl

E-mail: Swoidl@zigurija.org

 

Est. 2005

Das Internationale Regelwerk

 

1) Geknobelt im Sinne der HKL wird nur zwischen zwei Gegnern. Diese können nebeneinander oder sich gegenüber liegen,  stehen oder sitzen, solange sie einander in die Augen sehen können. Spielberechtigt sind alle Personen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, solange sie nicht weniger als wenigstens drei intakte Finger an wenigstens einer Hand haben. Der Daumen gilt in diesem Sinne nicht als Finger.

 

2) Jeder der Gegner hat nur drei Spielvarianten, sog. „Figuren“ zur Auswahl:

2a) Stein: Spieler A zeigt Spieler B die Faust.

2b) Schere: Spieler A zeigt Spieler B den jeweils gestreckten Zeige-

und Mittelfinger, der Ring- und der kleine Finger sind wie in Spielvariante 2a

zum Handballen gekrümmt. Der Daumen wird abgespreizt oder auch nicht.

2c) Papier: Spieler A zeigt Spieler B die ganze geöffnete Hand, wobei der

Daumen wie in 2b abgespreizt wird oder auch nicht.

 

3) Die Gegner zählen gemeinsam bei geschlossenen Fäusten laut und rhythmisch auf „drei“. Bei „drei“ zeigen beide ihre Figur ( i.e. „Schere, Stein oder Papier“). Eine nachträgliche Änderung der Figur ist nicht zulässig.

 

4) Bei gleichen Figuren wiederholt sich dieser Vorgang solange, bis ein Sieger ermittelt werden kann.

Sieger ist, wer eine höherwertige Figur als sein Gegner vorweist; wobei gilt:

4a) „Stein“ schlägt „Schere“

4b) „Schere“ schlägt „Papier“

4c) „Papier“ schlägt „Stein“

 

5) Im Turniermodus der HKL wird mindestens „Best of Three“ gespielt. Derjenige von zwei Gegnern, der von drei Partien zwei gewinnt, steigt in die nächste Runde auf. Das Finale eines Turniers wird dreimal „Best of  Three“ gespielt. Finalsieger ist, wer also wenigstens zwei Durchgänge oder „Sätze“ gewinnt.

 

6) Im Turniermodus der HKL werden Gegner zugelost.

 

7) Wird im Sinne der HKL gespielt, bedarf es eines Unparteiischen, der mit den Regeln der HKL vertraut ist; der Unparteiische darf:

7a) mit keinem der Spieler verwandt oder verschwägert sein.

7b) mit keinem der Spieler in einem Schuldner- oder Gläubigerverhältnis stehen.

 

8) Wird der Unparteiische von beiden Gegnern abgelehnt, ist er unwiderruflich seines Amtes enthoben. Die Spieler selbst haben für Ersatz zu sorgen und dies im Spielbericht zu vermerken. Kiebitze sind als Unparteiische nicht erlaubt.

 

9) Wird ein Turnier im Sinne der HKL gespielt, hat die Turnierleitung Sorge zu tragen:

9a) Für die Einhaltung der Spielregeln.

9b) Für die Auslosung der jeweiligen Gegner

9c) Für die Zuteilung der Unparteiischen

9d) Für den Spielbericht

 

10) Der Spielbericht listet alle Teilnehmer, die Gruppenaufteilung, die jeweiligen Sieger und den weiteren Spielverlauf auf; weiters etwaige Ablehnungen von Unparteiischen laut Abs. 8).

 

11) Bei allfälligen Unklarheiten entscheidet der ständige Rat der HKL. Seine Entscheidungen stellen Tatsachenentscheidungen dar.